Liquiditätskredit

Liquiditätskredit — zusätzlicher Umlaufmittelkredit zur Überwindung zeitweiliger Liquiditäts­schwierigkeiten, auch als Zusatzkredit bezeich­net. Liquiditätskredit wird für die Finanzierung überhöhter materieller Bestände und überfälliger Forderungen gewährt. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um verwertbare Bestände bzw. unbestrittene Forde­rungen handelt. Die Liquiditätskredite sind in Verbindung mit dem vorgesehenen Abbau der Bestände bzw. dem Ein­gang der Forderungen zurückzuzahlen. Sie können mit Zinszuschlägen verbunden werden. Zusätz­liche Kredite können auch für geplante, aber nicht erwirtschaftete Eigenmittel gewährt werden. Das sind entsprechend dem Verwendungszweck Grund- oder Umlaufmittelkredite. Als Kreditvor­aussetzung hat der Betrieb zu gewährleisten, dass der Plan künftig erfüllt und eine qualitäts- und sortimentsgerechte Produktion gesichert wird, die erforderlichen Eigenmittel für die erweiterte Re­produktion erwirtschaftet werden und der Kredit bis spätestens zum Ende des folgenden Planjahres zurückgezahlt wird. Grundlage der Kreditgewäh­rung sind Rentabilitätsprogramme und die Mobili­sierung der Werktätigen für ihre Durchführung.