Lizenz

Lizenz [lat., = Erlaubnis, Befugnis, Freiheit] — 1. i. allg. Erlaubnis, die durch staatliche Ein­zelentscheidung erteilt wird (z. B. für Importe, Exporte, Bauvorhaben). — 2. im gewerblichen Rechtsschutz die Erlaubnis, schutzrechtlich ge­sicherte oder andere nicht allgemein zugängliche wissenschaftlich-technische Ergebnisse, Kultur-, Züchtungsverfahren, Züchtungsergebnisse, ge­schützte industrielle Muster oder auch Warenzei­chen wirtschaftlich zu nutzen. Für eine Nutzung nur zu persönlichen Zwecken ist eine Lizenz nicht erforderlich. Die Lizenz wird gewöhnlich im Rahmen eines Lizenzvertrages gewährt. Das Nutzungs­recht kann zeitlich, territorial oder auf bestimmte Nutzungsarten beschränkt oder mit anderen Be­dingungen verknüpft sein. Der Lizenznehmer kann das alleinige Recht zur Nutzung erhalten (aus­schließliche Lizenz). Wird ihm nur eine einfache Lizenz gewährt, so bleibt der Lizenzgeber berechtigt, die Nutzung auch anderen zu gestatten. — 3. im Ur­heberrecht als gesetzliche Lizenz die im Recht geregelte Befugnis, in bestimmten Fällen ein geschütztes Werk ohne Zustimmung. des Urhebers, aber gegen Honorarzahlung zu nutzen; als verlegerische Lizenz die mittels Lizenzvertrag einem Verlag durch einen anderen eingeräumte Befugnis, ein Werk in einem bestimmten Gebiet oder in einer bestimmten. Sprache zu veröffentlichen oder zu verbreiten.