Lizenzhandel

Lizenzhandel — Erwerb und Vergabe von Li­zenzen für gewerblich verwertbare Erfindungen (geschützte oder ungeschützte), Warenzeichen und Know-how zur Herstellung eines bestimmten Er­zeugnisses oder zur Entwicklung eines Verfahrens sowie zum Vertrieb der entsprechenden Produkte. Beim Lizenzhandel werden zw. Lizenzgeber und Lizenz­nehmer Lizenzverträge abgeschlossen, die dem Lizenznehmer gegen Zahlung einer Gebühr die gewerbliche Nutzung des Vertragsgegenstandes gestatten. Im internationalen Handel spielt der Lizenzhandel heute eine immer bedeutendere Rolle. Infolge des raschen wissenschaftlich-technischen Fortschritts ist kein Land mehr in der Lage, auf allen Gebieten eine eigene Forschung und Entwicklung zu be­treiben, und deshalb besteht ein wachsendes Inter­esse am Lizenzhandel. Neben der direkten Geldeinnahme ermöglicht sie, den Warenexport zu steigern, indem sie in vielen Fällen mit dem Export von Maschinen und Ausrüstungen zur Errichtung von Betrieben für die Lizenzproduktion, mit der Lie­ferung des in, Lizenz zu erzeugenden Produkts bis zum vollen Anlaufen der Produktion und der Ausfuhr von Ersatzteilen durch den Lizenzgeber verbunden ist. Die Lizenznahme soll vor allem den wissenschaftlich-technischen Fortschritt auf den Gebieten voranbringen, auf denen ein Land keine eigene Forschung betreibt. Sie trägt damit zur Intensivierung des Reproduktionsprozesses bei und fördert die Konzentration des Forschungs­potentials auf Schwerpunkte. In die wirtschaft­liche und wissenschaftlich-technische Zusammen­arbeit zw. sozialistischen Ländern ist auch die Lizenznahme und -vergabe einbezogen.