Lizenzvergabe

Lizenzvergabe - 1. i. allg. Erteilung einer Erlaub­nis. — 2. im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht die Erteilung der Befugnis zur wirt­schaftlichen Nutzung eines rechtlich geschützten oder eines anderen nicht allgemein zugänglichen Gegenstandes (z. B. Erfindung, industrielles Mu­ster oder neue Pflanzensorte) durch den Berech­tigten mittels Lizenzvertrages. Die Lizenzvergabe dient der ökonomischen Verwertung wissenschaftlich-technischer oder anderer schöpferischer Ergebnisse. Durch Lizenzvergabe kann beim Lizenzgeber die Reproduktion insbes. seiner wissenschaftlich-technischen Fonds erweitert und beschleunigt werden. Der Lizenz­nehmer kann den eigenen wissenschaftlich-tech­nischen Fortschritt beschleunigen, indem ihm die Herstellung neuer oder verbesserter Erzeugnisse oder eine effektivere Gestaltung der Produktion ermöglicht wird. Die Lizenzvergabe ist zugleich ein Instrument ökonomischer Politik. Die Entwicklungsländer werden von den Staa­ten durch Lizenzvergabe bei der Industrialisierung unterstützt. Im Übrigen kommt es zur Lizenzvergabe, wenn der ent­sprechende Warenexport nicht ausreicht oder nicht möglich oder vorteilhaft ist. Die Lizenzvergabe bezüglich wissenschaftlich-technischer Ergebnisse ist oft­mals mit der Vergabe von Warenzeichenlizenzen verbunden.