Lizenzvertrag

Lizenzvertrag - Vertrag, nach dem der Lizenz­geber dem Lizenznehmer an einem bestimmten Lizenzobjekt ein Nutzungsrecht (Lizenz) gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zu gewähren hat. Ist das Lizenzobjekt ein wissenschaftlich-technisches Ergebnis, so hat der Lizenzgeber dem Lizenznehmer wissenschaftlich-technischen Lehre zu verschaffen. Entstanden ist der Lizenzvertrag als Patentlizenz­vertrag. Danach erteilt der Inhaber eines Patents einem anderen, der auf Grund des Patents von der Nutzung der durch die Patentierung offenbarten Erfindung ausgeschlossen ist, die Befugnis, die Erfindung wirtschaftlich zu nutzen. Für die Nut­zung zu persönlichen Zwecken ist ein Lizenzvertrag nicht erforderlich, da sie vom Patentschutz allg. nicht erfasst wird. Unter den heutigen Bedingungen reicht die bloße Erlaubnis, eine patentierte Er­findung zu benutzen, in der Regel nicht aus. Dazu sind zumeist noch weitergehende spezielle Kennt­nisse technischer, ökonomischer u. a. Art erfor­derlich (Know-how). Der Lizenzvertrag hat sich zur all­gemeinen Rechtsform entwickelt, in der ökono­misch nutzbare wissenschaftliche oder technische Ergebnisse oder urheberrechtliche Befugnisse einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung über­geben werden. Für die Wirtschaft sind vor allem die internationalen Lizenzvertrag von Bedeutung. Sie stellen eine bes. Art der Außenhandelsverträge dar, unterliegen dem staatlichen Außenhandelsmonopol und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der staatlichen Genehmigung.