Lizenzvertrag

Lizenzvertrag - Vertrag, nach dem der Lizenzgeber dem Lizenznehmer an einem bestimmten Lizenzobjekt ein Nutzungsrecht (Lizenz) gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zu gewähren hat. Ist das Lizenzobjekt ein wissenschaftlich-technisches Ergebnis, so hat der Lizenzgeber dem Lizenznehmer wissenschaftlich-technischen Lehre zu verschaffen. Entstanden ist der Lizenzvertrag als Patentlizenzvertrag. Danach erteilt der Inhaber eines Patents einem anderen, der auf Grund des Patents von der Nutzung der durch die Patentierung offenbarten Erfindung ausgeschlossen ist, die Befugnis, die Erfindung wirtschaftlich zu nutzen. Für die Nutzung zu persönlichen Zwecken ist ein Lizenzvertrag nicht erforderlich, da sie vom Patentschutz allg. nicht erfasst wird. Unter den heutigen Bedingungen reicht die bloße Erlaubnis, eine patentierte Erfindung zu benutzen, in der Regel nicht aus. Dazu sind zumeist noch weitergehende spezielle Kenntnisse technischer, ökonomischer u. a. Art erforderlich (Know-how). Der Lizenzvertrag hat sich zur allgemeinen Rechtsform entwickelt, in der ökonomisch nutzbare wissenschaftliche oder technische Ergebnisse oder urheberrechtliche Befugnisse einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung übergeben werden. Für die Wirtschaft sind vor allem die internationalen Lizenzvertrag von Bedeutung. Sie stellen eine bes. Art der Außenhandelsverträge dar, unterliegen dem staatlichen Außenhandelsmonopol und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der staatlichen Genehmigung.