Lohnrechnung, Lohnbuchhaltung, Lohnabrechnung

Lohnrechnung, Lohnbuchhaltung, LohnabrechnungTeil der Arbeitskräfterech­nung in der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik, in dem Arbeitsdisziplin, Normerfüllung, Qualität der Arbeit und Wettbewerbe kontrolliert werden und der Lohn je Beschäftigter, je Abtei­lung und je Erzeugnis errechnet wird. Aufgaben der Lohnbuchhaltung sind, Ermittlung der verbrauchten Arbeits­zeit, Ermittlung der gesamten Personalkosten, d. h. des betrieblichen Gesamtlohnbetrages (der Lohnsumme) und der Personalnebenkosten, Glie­derung des Lohnes nach Formen und Arten (z. B. Tariflohn, Zuschläge, Zusatzlohn; analytische Aufbereitung), Zurechnung des Lohnes auf Ko­stenstellen und Kostenträger, Ausstellung von Sammelbelegen für die Finanzrechnung, Lohn­abrechnung mit den Werktätigen des Betriebes. Grundlage der Lohnabrechnung sind die Lohnbelege (Lohn­scheine), die in vielfältigen Formen auftreten. Je nach dem Lohnerfassungsverfahren, das von der Fertigungsorganisation und vom Mechanisierungs­grad der Lohnbuchhaltung abhängt, unterscheidet man a) Ein­zellohnscheine, darunter Stücklohnscheine, die für jeden auszuführenden Arbeitsgang ausgestellt werden, und Zeitlohnscheine, die die verbrauchte Zeit beurkunden; b) Sammellohnscheine für die Beteiligung mehrerer Werktätiger an einer be­stimmten Arbeit oder für den Arbeitsaufwand eines Werktätigen innerhalb einer Abrechnungs­periode (vor allem bei kontinuierlicher Mas­senfertigung). Innerhalb der Lohnbuchhaltung gibt es a) Bruttolohnrechnung: Ermittlung des Bruttolohnes und Führung des Bruttolohnblattes je Beschäftig­ter; Vorbereitung der Abrechnung des Gesamt­betriebes, Sammelbelege für Bruttolohn, Erarbei­tung von Unterlagen für die Lohnfondskontrolle und -analyse und für die Nettolohnrechnung; b) Nettolohnrechnung: Ermittlung des Nettolohnes, für jeden Werk­tätigen, Sammelbeleg für Nettolohn (Lohnkonto), Vorbereitung der Auszahlungsbelege für jeden Werktätigen unter Berücksichtigung von Lohn­abschlagszahlungen, Ermittlung der Verbindlich­keiten gegenüber dem Staatshaushalt und der Sozialversicherung, Berechnung des Krankengeld­zuschusses. — Beim manuellen Verfahren arbeitet man in der Lohnabrechnung, sowohl -in der Bruttolohnrechnung als auch in der Nettolohnrechnung nach dem Dreiblattverfahren: Bruttolohnblatt je Beschäftig­ter, Lohnsammelblätter nach Kostenstellen bzw. Kostenträgern, Bruttolohnjournal; Nettolohnblatt (Lohnkonto) für jeden Mitarbeiter, Nettolohnjour­nal bzw. Nettolohnliste, Streifenliste (die per­forierte Streifenliste wird in die einzelnen Lohn­streifen zerlegt, die jeder Werktätige erhält und aus der die Zusammensetzung des Auszahlungs­betrages ersichtlich ist) oder Lohnbeutel (in dem der Lohn an den Beschäftigten ausgehändigt wird, auch Lohntüte). Bei Buchungsmaschinen ver­wendet man im Prinzip die gleichen Formulare. In der Lochkartenlohnabrechnung lassen sich folgende Stufen unterscheiden: a) Ablochen der einzelnen Angaben in der Lohnkarte; b) Ermittlung des Lohnes je Mitarbeiter; c) Sortieren der Lohn­karten nach Kontrollnummern; d) Schreiben der Lohnlisten, e) Auswerten durch Sortieren und Tabellieren. Bei EDV wird die Integrierung der Lohnbuchhaltung in den Gesamtprozess der Planung, Erfassung, Abrechnung und Analyse der Arbeitskräfteent­wicklung möglich, ohne dass die Untergliederung in Brutto- und Nettolohnrechnung aufgehoben wird.