Lohnbestandteile

Lohnbestandteile — 1. im Rechnungswesen Bez. für die verschiedenen Lohnarten. Lohnbestandteile sind: a) Grundlohn, d. h. Lohn, der den Arbeitern in den produzierenden Bereichen der Betriebe für die Durchführung des technologischen Prozesses ge­zahlt wird (Tariflohn und Mehrlohn). b) Hilfs­lohn, d. h. Lohn für Arbeiten, die nicht zur direk­ten Durchführung des technologischen Prozesses gehören (Gemeinkosten). c) Lohnzuschläge, für Arbeitserschwernisse, Schichtarbeit, Überstun­den, Lohn für Ausschuss und Nacharbeit sowie für Wartezeiten; Lohngruppenausgleiche. d) Zu­satzlohn, d. h. Entlohnung für gesetzlichen Ur­laub, Feiertage, bezahlte Freistellungen aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestim­mungen. — 2. in der betrieblichen Lohngestal­tung a) Tarif- bzw. Grundlöhne; b) Mehrlohn (Mehrleistungslohn und Lohnprämien); c) Zu­schläge für Arbeitserschwernisse, Schichtarbeit, Überstunden.