Lohnfonds

Lohnfonds — als Teil des Nationaleinkommens die Summe der Löhne und Gehälter, die der soziali­stische Staat planmäßig und in Abhängigkeit von Umfang und Struktur des Nationaleinkommens für einen Planzeitraum festlegt und die differenziert, entsprechend der Qualität und Quantität der zu leistenden Arbeit, auf die Betriebe und Einrich­tungen der Volkswirtschaft verteilt wird. Der betriebliche Lohnfonds umfasst die Bruttolohnsumme einschl. der Naturalbezüge im Geldausdruck aller arbeitsrechtlich zum Betrieb gehörenden Arbeiter und Angestellten. Lohnfonds und Prämienfonds bilden zusammen die Fonds des Arbeitseinkommens und bestimmen die Mittel, die in einem Planzeitraum in Abhängigkeit von der Übernahme und Erfüllung der Planaufgaben für die Entlohnung und Prämie­rung der Werktätigen zur Verfügung stehen, d. h. den Teil des Nationaleinkommens, der für die individuelle Konsumtion der Arbeiter -und Ange­stellten vorgesehen ist. Der Lohnfonds bildet die Grundlage der Lohnplanung und Lohnverwendung in den Betrieben und Einrichtungen. Mit der differenzier­ten, leistungsbezogenen Planung und Verwendung des Lohnfonds wird entsprechend der Rolle des Arbeits­lohnes als wichtigster Faktor der persönlichen materiellen Interessiertheit auf die Durchsetzung der leistungsorientierten Lohnpolitik des soziali­stischen Staates Einfluss genommen. Der Lohnfonds ist die Hauptkennziffer der Lohnplanung. Die Ausarbei­tung der Volkswirtschaftspläne schließt die plan­mäßige Bestimmung des Lohnfonds auf den verschiedenen Ebenen — Staatliche Plankommission, Ministe­rien, Kombinate sowie Betriebe — ein. Hierbei erfolgt die Planung des Lohnfonds unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zw. den volkswirtschaft­lich erforderlichen Proportionen und den konkre­ten Erfordernissen der zweiglichen und betriebli­chen Entwicklung. Bei der Bestimmung des Anteils des Lohnfonds am Nationaleinkommen sind die notwendigen Proportionen zw. Akkumulation, Reservebildung, gesellschaftlicher und individuel­ler Konsumtion zu sichern. Die planmäßige Be­stimmung des Lohnfonds wird außerdem maßgeblich von der erforderlichen Proportionalität zw. Kauffonds und Warenfonds beeinflusst. Unter Wahrung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik wird die Entwicklung des Lohnfonds in Abhängigkeit von der plan­mäßigen Steigerung der volkswirtschaftlichen Leistungskraft und der für die individuelle Kon­sumtion bestimmten Waren und Dienstleistungen festgelegt. Der Lohnfondszuwachs ist der Teil des Lohnfonds, um den der Lohnfonds des Planzeitraumes gegenüber dem des Basiszeitraumes ansteigt und über den sich die Lohnentwicklung der Werktätigen lei­stungsabhängig und unter Berücksichtigung sozia­ler Aspekte planmäßig vollzieht. Seine exakte Bestimmung auf allen Ebenen der Volkswirtschaft ist deshalb die Kernfrage der Planung des Lohnfonds Der Lohnfondszuwachs ist unterteilt in a) Lohnfonds­zuwachs, der sich aus der Veränderung der Anzahl der Arbeiter und Angestellten ergibt; b) Lohn­fondszuwachs, der den Durchschnittslohn er­höht. Die wichtigsten auf die Höhe des durch­schnittslohnwirksamen Lohnfondszuwachses der Betriebe und Zweige einwirkenden Faktoren sind: die Veränderung der Struktur und des Qualifika­tionsniveaus der Beschäftigten entsprechend den Erfordernissen des wissenschaftlich-technischenFortschritts; die Steigerung der Arbeitsleistungen der Werktätigen, die in neuen Arbeitsnormen und Leistungskennziffern und deren Erfüllung zum Ausdruck kommt; die Entwicklung der verschie­denen Arbeits- und Ausfallzeitpositionen sowie solche Lohnveränderungen, die sich infolge spe­zifischer arbeitsrechtlicher bzw. rahmenkollektivvertraglicher Regelungen ergeben, z. B. über dienstalterabhängige Entlohnung oder Naturalbe­züge. Ein bestimmter Anteil des Lohnfonds­zuwachses wird zentralisiert für lohnpolitische Maßnahmen des sozialistischen Staates geplant. Nach Bilanzierung der Jahresvolkswirtschafts­pläne erhalten die Struktureinheiten der verschie­denen Leitungsebenen den Lohnfonds in absoluter Höhe als staatliche Planauflage vorgegeben. Diese Plankennziffer bildet die Grundlage für den Ein­satz, die Inanspruchnahme und die Kontrolle des Lohnfonds. Der planmäßige, leistungsorientierte Einsatz des Lohnfonds, insbes. des Lohnfondszuwachses, erfor­dert eine zielstrebige, auf die Vertiefung der In­tensivierung und die wirksamere Durchsetzung des Leistungsprinzips gerichtete Lohngestaltung. Lohnanalysen und Lohnkonzeptionen haben sich als wichtige Leitungsinstrumente erwiesen. Bei der Inanspruchnahme der Lohnfonds im Verlaufe des Planjahres ist im Interesse der planmäßigen, proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft eine hohe Staats- und Plandisziplin zu wahren und eine dementsprechend strenge Kontrolle der Lohnfonds durchzuführen. Die Lohnfondskontrolle sichert die Einhaltung der geplanten Lohnfonds durch die Leiter der Betriebe und Einrichtungen. Die ihnen über­geordneten wirtschaftsleitenden Organe sowie die Staatsbank führen die Lohnfondskon­trolle im Rahmen ihrer komplexen Kontrolle durch. Die Einhaltung" des Lohnfonds erfordert die allsei­tige Erfüllung des Staatsplanes, insbes. die konse­quente Realisierung der geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Erhöhung der Effektivität des Reproduktionsprozesses sowie die Verwirklichung der Maßnahmen zur Durch­setzung des sozialistischen Leistungsprinzips. Im Prozess der Planrealisierung ist der Lohnfonds der Betriebe und Einrichtungen aber keine starre Größe. In Abhängigkeit von der Erfüllung der Arbeitskräfte- und Leistungskennziffern in den Betrieben können die Leiter der übergeordneten wirtschaftsleitenden Organe im Rahmen des Lohnfonds ihres Verantwortungs­bereiches über die zulässige Inanspruchnahme der Lohnfonds durch die Betriebe, d. h. über erforderliche Unterschreitungen oder zulässige Überschreitun­gen der Lohnfonds, entscheiden.