Lohngesetz

Lohngesetz, — ökonomisches Ge­setz das die Aufrechterhaltung des Verhältnisses zw. Lohnarbeit und Kapital si­chert und die Bezahlung der. Arbeitskraft im Durchschnitt zu ihrem Wert regelt. Die zuströmenden Arbeitskräfte drücken auf den Lohn der bereits beschäftigten Arbeiter. Sin­kender Lohn bedeutet steigende Akkumulation, damit steigende Bindung von Arbeitskräften. Der Prozess setzt sich fort, bis die Bindung stärker ist als die Freisetzung. Dann beginnt der Lohn wieder zu steigen, die Akkumulation zu sinken, solange bis der Zustrom von Arbeitskräften wieder größer ist als die Bindung. Je größer der technische Fort­schritt, desto größer die Freisetzung, desto größer der Druck auf den Lohn, desto größer die. Ak­kumulation. Je höher die Akkumulation, desto größer der Druck auf das bestehende Kapital, seine Produktionsmittel zu erneuern (moralischer Verschleiß), desto größer die Freisetzung von Arbeit. Die Zusammensetzung der Umstände, die das Kräfteverhältnis zw. Lohnarbeit und Kapital im Kampf um die Teilung des Nationaleinkom­mens in Lohn und Mehrwert regeln, ist also derart beschaffen, dass die Reservearmee, das Druck­mittel auf die Lage der Arbeiter, in der Tendenz wächst und der Lohn die Tendenz hat, sogar unter die notwendigen Reproduktionskosten der Ar­beitskraft zu sinken. Organisation in Gewerkschaf­ten und ökonomischer Klassenkampf sind daher Bedingungen des Lohngesetzes. Im monopolistischen und staatsmonopolistischen Kapitalismus wird der Druck des Kapitals auf die Löhne derart stark, dass ein bes. hoher Grad der Organisiertheit der Arbeiterklasse und starke einheitliche Gewerkschaf­ten notwendig sind, um eine Lohnbewegung gemäß dem Lohngesetz, d. h. eine Bezahlung der Arbeitskraft zu. ihrem Wert, durchzusetzen.