Lohngestaltung

Lohngestaltung — konkrete Form der Gestaltung des Arbeitslohnes im Betrieb mit dem Ziel, das Leistungsprinzip konsequent durch­zusetzen, die Arbeiter materiell an hohen Leistun­gen zu interessieren und ihre persönlichen Inter­essen optimal mit den gesellschaftlichen Erfor­dernissen in Übereinstimmung zu bringen. Die betriebliche Lohngestaltung ist abhängig von den jeweiligen Produktions- und Arbeitsbedingungen und darauf gerichtet, den Lohn in seiner Gesamtheit so zu gestalten, dass wirksame und überschaubare Be­ziehungen zw. den Leistungen der Arbeiter und ihrem Lohn hergestellt werden. Die Lohngestaltung umfasst alle Lohnbestandteile. Ihre Wirksamkeit hängt ent­scheidend von der Schaffung entsprechender Leistungsvoraussetzungen ab. Dazu gehören vor allem durch sozialistische Rationalisierung und WAO optimal gestaltete Produktions- und Arbeits­bedingungen, Planmäßigkeit und Kontinuität im Arbeitsablauf sowie rationelle Technologien und Organisationsformen, Die wichtigsten Elemente der Lohngestaltung sind der Tariflohn bzw. Grundlohn als lohn­mäßiger Ausdruck der Eingruppierung der Arbeits­aufgabe in die zutreffende Lohngruppe, technisch begründete Arbeitsnormen u. a. Leistungskenn­zahlen sowie leistungsstimulierende Lohnfor­men. Diese Elemente bestimmen maßgeblich den Effektivlohn und sind im Rahmen der Lohngestaltung vom Standpunkt ihrer komplexen Wirkung auf das Leistungsverhalten der Arbeiter so mit den ge­gebenen Produktions- und Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung zu bringen, dass das sozialistische Leistungsprinzip konsequent verwirklicht wird.