Lohnpolitik

Lohnpolitik — Gesamtheit der Maßnahmen der Bourgeoisie, um den Lohn zu drücken, den Profit zu maximieren und eine möglichst hohe Verwertung des Kapitals zu si­chern. Die Lohnpolitik tendiert zum Lohnabbau, zur Herabdrückung des Lohns auf das physische Existenzminimum: direkt durch Manipulierung der Einstufung in tarifgebundene Lohngruppen und der Akkordsätze, indirekt durch Preispolitik, Steuerpolitik u. ä. Der Lohnpolitik steht die Lohnpolitik der in den Gewerkschaften Organisierten Arbeiterklasse ge­genüber. Diese wirkt der Lohnpolitik entgegen und bildet einen der Faktoren für die Bestimmung von Wert und Preis der Ware Arbeitskraft. Die Lohnpolitik ist demzufolge eine Form des ökonomischen Klas­senkampfes (Lohngesetz, kapitalistisches). Unter den Bedingungen des monopolistischen und insbes. des staatsmonopolistischen Kapitalismus wird die von den kapitalistischen Unternehmen und Unternehmerverbänden betriebene Lohnpolitik, durch die staatliche Lohnpolitik ergänzt. Diese ist Bestandteil der staatsmonopolistischen Einkommens-, Eigen­tums- und Vermögenspolitik; sie ist den Interessen der den Staat beherrschenden Monopole im Prozess der Systemauseinandersetzung zw. Kapitalismus und Sozialismus, ihrem Streben nach höchsten Profiten und Sicherung ihres Systems sowie ihrer expansiven und aggressiven Politik untergeordnet. Urspr. beschränkte sich die staatliche Lohnpolitik auf die Umverteilung des Nationaleinkommens zugunsten der Monopole. Dadurch wurde die Wirkung er­rungener Lohnerhöhungen der Arbeiterklasse ver­mittels der staatlichen Steuer-, Preis-, Kredit- und Subventionspolitik vermindert. Im staatsmono­polistischen Stadium versucht der Staat, sowohl die Primär- als auch die Sekundärverteilung im Sinne der Systemfestigung zu regulieren (Lohn­regulierung, staatsmonopolistische). Wesentliche Methoden der staatlichen Lohnpolitik sind: a) Bindung der gewerkschaftlichen Tarifpolitik an vom Staat erlassene wissenschaftlich verbrämte „Leit­linien" oder „Orientierungsdaten", verbunden mit dem Streben, die Arbeiterklasse und ihre Ge­werkschaften dem System unterzuordnen und die gewerkschaftliche Tarifautonomie einzuschrän­ken (Aktion, konzertierte). b) Totaler Lohn­stopp, der administrativ durchgesetzt wird und die Tarifautonomie völlig aufhebt. Die staatliche Lohnpolitik vermindert die Wirksamkeit traditioneller gewerkschaftlicher Kampfmethoden erheblich. Vor allem die im Interesse des Profits betriebene Politik der Aggression und der Kriege verstärkt die Ausbeutung der Werktätigen mittels der Lohnpolitik. Hieraus ergibt sich u. a. die Notwendigkeit des Kampfes um die Mitbestimmung der Arbeiter­klasse in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, der ständigen Verbindung des ökonomischen und politischen Kampfes gegen das staatsmonopolisti­sche Herrschaftssystem.