Lohnstufe

Lohnstufe — bürgerliche Bez. für die Abstufung des Lohnes nach Qualifikationsanforderungen. Eine der Lohnstufe (z. B. die der ausgebildeten Fach­arbeiter) wird bei Lohnverhandlungen der Tarif­partner als Ecklohn bestimmt und gleich 100 gesetzt. Davon ausgehend werden die Lohnstufe nach oben und unten als Relation ermittelt. — 2. Grup­pierungsmerkmal für statistische Gruppierung der Beschäftigten nach ihrem Lohnniveau ent­sprechend festgelegten Gruppenbreiten.