Lombardgeschäft

Lombardgeschäft — Beleihung von Wertpapie­ren und Waren bei einer Bank auf der Grundlage des Pfandrechts. Der Schuldner bleibt Eigentümer des Pfands, die Bank wird aber berechtigt, bei Nichterfüllung der vom Schuldner eingegangenen Kreditrückzahlungsverpflichtungen sich durch Verwertung des Pfandes Befriedigung zu ver­schaffen. Die Gewährung von Krediten (sog. Lombardkrediten) gegen Verpfändung von beweglichen Sachen nimmt einen wesentlichen Platz im kapitalistischen Bankkreditgeschäft ein. Das Effektenlombardgeschäft ist im Gegensatz zum weniger häufig angewandten Waren- oder Edelme­tall-Lombardgeschäft am weitesten verbreitet. Als Pfand dienen vor allem börsengängige Wert­papiere, aber auch Wechsel, Lagerscheine. Der Lombardsatz, der Zinssatz für den Lombardkre­dit, liegt in der Regel um 1% über dem Diskontsatz (Diskont).