Luftfahrzeug

Luftfahrzeug — Fahrzeug mit mehr als 5 kg Masse (im Unterschied zu den leichteren Flugmodellen), dessen tragende Kraft eine Luftkraft (Auftrieb) und dessen Arbeitsraum die Lufthülle der Erde ist. Geräte, die allein die Wirkung der Luft gegenüber der Erdoberfläche ausnutzen (Bodeneffektgeräte, z. B. Luftkissenfahrzeuge), zählen nicht zu den Luftfahrzeug Der Betrieb von zivilen Luftfahrzeug bedarf einer staatlichen Zulassung und/oder Registrierung, die von der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Vorausset­zungen (Gesetz über die zivile Luftfahrt) ab­hängt. Nach der Art der Auftriebserzeugung werden Luftfahrzeug in zwei Hauptgruppen unterschieden: a) Luftfahrzeug „leichter als Luft", schweben durch den statischen Auftrieb (Archimedisches Prinzip) in der Luft (Ballon: Freiballon, Fesselballon und Luftschiff: starres, halbstarres, unstarres). b) Luftfahrzeug „schwerer als Luft", fliegen durch den be­wegungsgebundenen dynamischen Auftrieb in der Luft. Letztere gliedern sich in Luftfahrzeug mit starren Trag­flächen (ohne Triebwerk: Segelflugzeuge; mit Triebwerk(en): Flugzeuge), Luftfahrzeug mit rotierenden Tragflügeln (Rotorflugzeuge, Drehflüg­ler, z. B. Hubschrauber), Luftfahrzeug mit vertikal bewegli­chen Tragflügeln (Schlag- bzw. Schwingenflügler) und Luftfahrzeug mit schwenkbaren Tragflügeln und/oder Triebwerken (Verwandel- oder Verbundflug­zeuge). Die größte Bedeutung in der zivilen Luft­fahrt haben die Flugzeuge.