Luftpost, Flugpost

Luftpost, FlugpostBeförderung von Postsen­dungen mittels Luftfahrzeuge. Im Vergleich zu den auf dem Land- und Wasserwege beförderten Postsendungen haben Luftpostsendungen über große Entfernungen wesentlich kürzere Beförde­rungszeiten. — In Deutschland wurden Postsen­dungen erstmalig im Jahre 1912 mit Flugzeugen und Luftschiffen befördert. Im Jahre 1929 bestand bereits ein ausgedehntes Luftpostnetz zu fast allen europäischen Ländern. Bis 1935 wurden sog. Schleuderflüge zur Beförderung von Postsendun­gen nach Amerika durchgeführt (von Dampfern katapultierte man Flugzeuge, die mit den Luft­postsendungen zum Zielland voraus flogen). Außerdem wurden Postsendungen (sog. Spätlings­post) bis zum letzten europäischen Hafen, den das betreffende Schiff anlief, durch Flugzeuge be­fördert. Gegenwärtig umspannt ein dichtes Luft­postnetz, dessen Grundlage die Fluglinien aller Luftverkehrsgesellschaften sind, die ganze Erde. Zw. den Postverwaltungen und den Luftverkehrs­gesellschaften werden Abkommen zur Beförde­rung von Luftpostsendungen geschlossen. In Großstädten, in großen Postämtern oder an Verkehrsknotenpunkten befinden sich Luftpostbrief­kästen. In Ländern mit umfangreichem Luftpost­verkehr bestehen in Orten, die an das Luftpostnetz angeschlossen sind, bes. Leitstellen für Luftpost oder Flugpost Sie sind für den ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf des Luftpostverkehrs - verantwortlich und üben die Funktion von Auswechslungspostämtern aus. Hierbei handelt es sich um Postdienststellen, die auf der Grundlage des Vertragswerkes des Welt­postvereins für den Austausch von Brief-, Wert oder Paketposten im abgehenden und (oder) ein­gehenden Auslandspostverkehr sowie gegebenen­falls für die Erfüllung weiterer Aufgaben verant­wortlich sind. Wichtige Leitbehelfe für den inter­nationalen Luftpostverkehr sind die Luftpostlisten und die Luftpostkursbücher. Luftpostsendungen werden den Flughäfen wie Eilsendungen zugeführt und mit der nächsten Verbindung weiterbefördert; sie können mit anderen Postverbindungen trans­portiert werden, wenn sie dadurch das Bestim­mungspostamt voraussichtlich früher erreichen oder wenn die Beförderung mit Luftpost und Flugpost nicht möglich ist. Luftpostsendungen werden auch beim Nach- ­oder Zurücksenden als solche behandelt. In der Regel werden für Luftpostsendungen Zuschläge erhoben. Luftpostsendungen sind durch den Ver­merk „Mit Luftpost" oder im Auslandsverkehr „paravion" zu kennzeichnen. Aus englischspra­chigen Ländern eingehende Sendungen tragen auch den Vermerk „air mail".