Luftrecht

Luftrecht — Gesamtheit der Rechtsnormen, die die im Zusammenhang mit der Benutzung des Luft­raumes für Zwecke der Luftfahrt entstehenden innerstaatlichen und internationalen Beziehungen regeln. Nicht vom Luftrecht werden dagegen die recht­lichen Beziehungen aus der Benutzung der Luft und des Luftraumes für andere Zwecke als die der Luftfahrt erfasst. Die vom Luftrecht geregelten gesell­schaftlichen Verhältnisse ergeben sich u. a. aus der staatlichen Leitung der zivilen Luftfahrt, der Vorbereitung und Durchführung des innerstaat­lichen und internationalen Linien- und Bedarfs­verkehrs, der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung (Flugsicherung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Anlagen und Einrichtungen der zivilen Luftfahrt sowie der Luftfahrzeuge, Verhalten im Luftverkehr einschl. des strafrechtlichen Schutzes der Luftfahrt).