Luftverkehr

Luftverkehr — Beförderung von Personen, Ge­päck, Fracht und Post gegen Entgelt mittels staat­lich dafür zugelassener Luftfahrzeuge. Voraus­setzungen für den Luftverkehr sind neben Luftfahrzeugen u. a. Flughäfen, Flugsicherungs- und Naviga­tionsanlagen und -einrichtungen auf dem befloge­nen Streckennetz sowie entsprechendes fliegendes und Bodenpersonal. Der Luftverkehr ist der bedeutungs­vollste Teil der kommerziellen zivilen Luftfahrt. Sein Hauptvorteil gegenüber dem Bodentransport besteht in der schnellen, qualitativ hochwertigen Transportdurchführung über größere Entfernun­gen. Nachteilig wirken sich die hohen Anschaf­fungskosten für Flugzeuge und die hohen Be­triebskosten auf die Transportpreise aus. Sie liegen beim Luftverkehr in der Regel über denen anderer Transportzweige. Dem notwendigen hohen Kom­fort bei der Abfertigung und während des Fluges sowie der Unabhängigkeit seiner Linienführung von der Struktur der Erdoberfläche stehen nachteilig die Konzentration auf nur wenige Knotenpunkte als Zugangsstellen zum Flugstreckennetz und seine relativ starke Abhängigkeit von meteorologischen Bedingungen gegenüber. Entsprechend seinen technisch-ökonomischen Merkmalen wird dem Luftverkehr vorrangig die Personen- und Güterbeförderung auf Lang- und Mittelstrecken, vornehmlich im internationalen Verkehr, übertragen. Charakteristisch sind z. Z. ein schnel­leres Wachstum des Frachttransports gegenüber der Personenbeförderung und eine relativ starke Zunahme des Bedarfsflugverkehrs: Die Luftverkehrsunternehmen als Träger des Luftverkehr er­füllen ihre Aufgaben auf der Basis verbindlicher Beförderungsbedingungen (Allgemeine Beför­derungsbedingungen) zu den im Flugplan fest­gelegten. Zeiten und nach den geltenden Tarifen (Linienluftverkehr) bzw. zu vertraglich vereinbar­ten Zeiten in vertraglich vereinbarten Verkehrs­relationen (Bedarfsflugverkehr, Charterverkehr, Lufttaxiverkehr, Sonderflüge).