Makler

Makler — Person, die gewerbsmäßig für andere, ohne von ihnen durch Vertrag ständig dazu beauf­tragt zu sein, Verträge vermittelt oder Gelegenheit zum Vertragsabschluß nachweist (z. B. Grund­stücks-, Hypotheken-, Waren-, Börsen-, Ver­sicherungs- oder Schiffsmakler). Dem Makler steht das im Maklervertrag vereinbarte Entgelt (Makler­lohn) zu, wenn der vermittelte Vertrag zustande gekommen ist. Der im Handelsgesetzbuch ge­regelte Maklervertrag weitgehend an Bedeutung verloren, da die Vermittlung von Verträgen zw. Bürgern nach dem Zivilgesetzbuch auf Grund von Dienstleistungsverträgen und zw. Betrieben in innerstaatlichen Beziehungen im Rahmen des Vertragsgesetzes auf Grund ent­sprechender Wirtschaftsverträge oder nach spe­ziellen Regelungen erfolgt und eine Vermittlung internationaler Wirtschaftsverträge nach dem Recht (Gesetz über internationale Wirt­schaftsverträge) durch Vermittler (Handels­vertretervertrag) vorgenommen wird.