Markenartikel, Markenerzeugnis

Markenartikel, Markenerzeugnis - mit Warenzei­chen (Handels- bzw. Fabrikmarke) gekennzeich­netes Erzeugnis, dessen Hersteller (Warenzeichen­recht) verpflichtet ist, eine gleich bleibende Quali­tät seines Produktes einzuhalten (Qualitätsgleich­mäßigkeit). Der Verbraucher soll mit dem Kauf des Markenartikels und Markenerzeugnis die Gewissheit haben, dass ihm das ge­wünschte Erzeugnis in der erwarteten Qualität angeboten wird. Kapitalistische Monopole verlangen für den Markenartikel bzw. Markenerzeugnis oft einen Monopolpreis, der über dem Preis der „markenlosen" Waren gleicher Qualität liegt.