Maschinenversicherung

Maschinenversicherung — Versicherung von Ma­schinen, maschinellen Einrichtungen und Aggre­gaten gegen plötzlich auftretende Schäden. Sie wird in zwei Formen betrieben: Maschinenbruch­versicherung und Maschinengarantieversicherung. Bei der Maschinenbruchversicherung werden in der Regel ganze Betriebe oder abgegrenzte Be­triebsteile versichert. Der Versicherungsschutz ist sehr umfassend, erstreckt sich aber meistens nicht auf solche Schadenereignisse, die durch andere Versicherungsformen erfasst werden (Brand, Ex­plosion, Elementarereignisse, Transportunfall, Einbruchdiebstahl u. a.). Unter den Versiche­rungsschutz fallen z. B. Schäden durch Un­geschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit, Kurzschluss, Konstruktion- sowie Guss- oder Materialfehler, Zerreißungen, Wassermangel in Dampfkesseln und sonstige Betriebsunfälle. Aus­geschlossen vom Versicherungsschutz sind u. a. Schäden durch vorsätzliche Handlungen des Ver­sicherungsnehmers oder der leitenden Angestellten wie auch Verschleißschäden. Die Maschi­nengarantieversicherung hat die Haftpflicht des Lieferers von Maschinen und maschinellen Anlagen entsprechend den Bestimmungen des Verkaufs- oder Liefervertrages wegen Konstruk­tions-, Guß- oder Materialfehler, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler zum Gegen­stand. In wird die Maschinenversicherung nicht betrieben, da sie den Grundsätzen sozialistischer Wirtschafts­führung widerspricht. Indem sie vor allem reine Betriebsschäden und die Haftpflicht des Lieferers versichert, wirkt sie nicht stimulierend auf die planmäßige Instandhaltung, auf den sorgfältigen Umgang mit Volkseigentum und auf die Verant­wortung der Produzenten für eine hohe Qualität ihrer Erzeugnisse.