Materialverrechnungspreis

Materialverrechnungspreis innerbetrieblicher Planpreis je Materialartikel auf der Grundlage des preisrechtlich zulässigen Einkaufs- bzw. Rech­nungspreises (Abgabepreis des Lieferanten ohne Bezugskosten) oder des Einstandspreises (einschl. Bezugskosten). Der Materialverrechnungspreis wird unter Berücksichti­gung der vertraglich vereinbarten oder vorgesehe­nen Liefermöglichkeiten gebildet und gilt i. allg. unverändert für die Dauer eines Planjahres. Seine Hauptfunktion besteht im Ausgleich unterschied­licher Einkaufspreise und, soweit er in Höhe der Einstandspreise festgesetzt wird, unterschied­licher Bezugskosten für gleichartige Materialien, die von verschiedenen Lieferanten bezogen wer­den. Da der Materialverrechnungspreis somit die betriebliche Planung und Abrechnung während eines Jahres von jeglichen Materialpreisschwankungen freihält, fördert er die innerbetriebliche wirtschaftliche Rechnungsfüh­rung und trägt außerdem zur Vereinfachung der Materialrechnung bei. Wenn für jeden Materialar­tikel ein Materialverrechnungspreis existiert, braucht in der Materialrech­nung der Bestand nur mengenmäßig nachgewiesen zu werden. Der wertmäßige Bestand lässt sich jederzeit durch Multiplikation der Bestandsmenge mit dem Materialverrechnungspreis ermitteln. Die Sich ergebende Materialverrechnungspreisdifferenz zw. Materialverrechnungspreis und tatsächlichem Einkaufs- bzw. Einstandspreis wird zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Kostenlast­schrift oder -gutschrift ausgewiesen.