Medizinische Arbeitshygiene

Medizinische ArbeitshygieneWissenschaft von der Erforschung und Bewertung aller gesundheits­relevanten Einflüsse der Arbeit auf den Menschen mit dem Ziel, arbeitsbedingte Gesundheitsschäden zu verhüten und die gesundheitsfördernden Po­tentiale der Arbeit zur Wirkung zu bringen. Dabei hat die medizinische Arbeitshygiene die Aufgabe, parallel zur Messung und Bewertung aller Faktoren der Arbeitsumwelt und Arbeitsanforderungen die Gesundheitsentwicklung und das Leistungsverhalten des Menschen zu objektivieren, um davon Kausalzusammenhänge so frühzeitig und so komplex wie möglich ableiten zu können. Auf dieser Grundlage erarbeitet die medizinische Arbeitshygiene medizinisch begründete Regeln und Maßstäbe, die bei der sozialistischen Rationalisierung und der Projektierung und Verwirklichung neuer Invest- vorhaben als integrierte Bestandteile in die tech­nischen, technologischen, ökonomischen, psycho­logischen, soziologischen und ästhetischen Be­lange eingehen. Die medizinische Arbeitshygiene berücksichtigt bes. die Erkenntnisse der Arbeitspathologie, Industrie­toxikologie und der Arbeitsphysiologie und löst ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit natur­wissenschaftlichen und technischen Disziplinen in enger Verbindung mit der Praxis. Die Durchset­zung und Wirksamkeit der arbeitshygienischen Erkenntnisse in der Praxis der gesellschaftlichen Produktion wird maßgeblich durch die Planung und Leitung der Betriebe bestimmt. Die Arbeits­hygieneinspektionen der Räte der Bezirke und Kreise kontrollieren die Wirksamkeit der von den Betrieben getroffenen Maßnahmen. Das Ziel der medizinische Arbeitshygiene ist ein umfassendes System prophylaktischer Maßnahmen, das dem dynamischen Prozess der gesellschaftlichen Entwicklung und den ge­sundheitlichen Bedürfnissen der Werktätigen im Arbeitsprozess Rechnung trägt. Hierbei gilt es, die vielfältigen und neuartigen Wechselbeziehungen zw. Mensch und Technik, bes. mit rasch zuneh­mender Chemisierung und Automatisierung der Produktion, fortlaufend zu erforschen und diemedizinischen Grundlagen für die optimale Ge­staltung des Zusammenwirkens der Elemente des Arbeitsprozesses zu schaffen bzw. weiter zu ent­wickeln entsprechend den Erfordernissen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. So wurden u. a. mit der arbeitshygienischen Normung oder Standardisierung  mess- und kontrollierbare Normen und Standards für die wichtigsten Um­welteinflüsse geschaffen. Die Einhaltung dieser Normen bietet nach heutigen Erkenntnissen aus­reichenden Schutz gegen Berufskrankheiten, Ar­beitsschäden und Leistungseinbuße. Es bedarf aber der ständigen Berücksichtigung neuer Er­kenntnisse wie auch der internationalen Anpas­sung, z. B. zw. den Kooperationspartnern des ROW. Eine wichtige Aufgabe der medizinische Arbeitshygiene ist die schöpferische Mitwirkung an der Ausarbeitung der Gestaltungsprinzipien moderner Technologien, Arbeitsmittel und Arbeitsbedingungen in Ge­meinschaft mit den technischen Wissenschaften und den Arbeitswissenschaften, um für das Mensch-Arbeit-System das Optimum zu finden, das höchste Arbeitsproduktivität bei höchster Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. In enger Zusammenarbeit bes. mit Arbeitspsychologie, Arbeitspädagogik, Arbeits­ökonomik und dem sozialistischen Arbeitsrecht hat die medizinische Arbeitshygiene schließlich die Aufgabe, für die Eignung und Tauglichkeit der Werktätigen entsprechend den Arbeitsanforderungen die richtigen arbeits­medizinischen Maßstäbe zu ermitteln und Einfluss auf die Lenkung der Arbeitskräfte im Sinne einer Beachtung biologischer Gesetzmäßigkeiten (Alter, Geschlecht, Rehabilitation, krankheits- oder un­fallbedingte Leistungsminderung) zu nehmen. Die hiermit verbundene ärztliche Überwachungstätig­keit als eine Hauptaufgabe der Betriebsärzte er­zielt dann ihre höchste Wirksamkeit, wenn die medizinische Wissenschaft vor allem auf dem Gebiet der Früherkennung latenter Krankheits­zustände weitere. Fortschritte macht. Die Forde­rungen der medizinische Arbeitshygiene können jedoch nicht allein von Betriebsärzten in den Betrieben durchgesetzt werden. Hierfür sind vor allem die Fachärzte für Arbeitshygiene in den Arbeitshygieneinspektionen der Bezirke und Kreise, in Arbeitshygienischen Zentren und Beratungsstellen einzelner Volks­wirtschaftszweige sowie arbeitshygienischen Ab­teilungen des Betriebsgesundheitswesens verant­wortlich. Deshalb wird auch das Fach medizinische Arbeitshygiene zuneh­mend in die Aus-, Weiter- und Fortbildung von technischen, ökonomischen und naturwissen­schaftlichen Kadern einbezogen. Nicht zuletzt ist die Durchsetzung der Forderungen der medizinische Arbeitshygiene ein dringendes Anliegen der Werktätigen selbst.