Mehreinnahmen

Mehreinnahmen — Oberbegriff für außerplan­mäßige Einnahmen (Einnahmen, außerplan­mäßige) und überplanmäßige Einnahmen (Ein­nahmen, überplanmäßige). Die staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen in können Mehreinnahmen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestim­mungen und im Rahmen der Beschlüsse der Volks­vertretung während des Planjahres einsetzen, um die Finanzierung der Gesamtaufgaben des bestätig­ten Planes zu sichern. Sie sind zusammen mit den freien Mitteln auf Grund von Minderausgaben die Quelle für die am Jahresende möglichen Zu­führungen zum Fonds der Volksvertretung.