Mehrjahreshaushaltsplan

Mehrjahreshaushaltsplan — Haushaltsplanung für den Zeitraum mehrerer Jahre, auch als langfristige Haushaltsplanung, Fünfjahrplanung des Staats­haushaltes oder in Ländern als lang- bzw. mittelfristige Finanzplanung bezeich­net. Die Mehrjahreshaushaltsplanung im Rahmen der Fünfjahrplanung der Volks­wirtschaft realisiert. Dazu werden die Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes ausgehend von den Zielen und Aufgaben des Fünfjahrplanes und in Übereinstimmung mit den anderen Bestandtei­len des sozialistischen Finanzsystems (Finanz­bilanz des Staates) durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit den zentralen Staatsorganen für den Fünfjahrplanzeitraum be­rechnet und bilanziert und ihre Hauptpositionen dem Ministerrat zusammen mit dem Entwurf des Volkswirtschaftsplanes zur Beratung und Bestäti­gung vorgelegt. Ein Fünfjahres-Staatshaushalts­plan wird nicht beschlossen.