Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer — Steuer auf den hinzugefügten Wert, d. h. auf den in der jeweiligen Umsatzstufe geschaffenen bzw. realisierten Neuwert; Form der Umsatzsteuer kapitalistischer Staaten (sog. Nettoumsatzsteuer), die in den letzten zwei Jahr­zehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Die einheitliche Einführung der Mehrwertsteuer ist Bestandteil der ökonomischen Integrationsbestrebungen der Staaten Westeuropas im Rahmen der EWG (Steuerharmonisierung). Sie soll im Gegensatz zur Bruttoumsatzsteuer „Wettbewerbs­neutralität" sichern, da das Produkt unabhängig von der Anzahl der Umsatzstufen nur einmal in Höhe des festgelegten Steuersatzes besteuert wird. (Bei der Bruttoumsatzsteuer wird in jeder Stufe der gesamte Umsatz versteuert. Dadurch sind Unternehmen, die mehrere Verarbeitungsstufen vereinigen, steuerlich und somit kostenmäßig bevorteilt, da der unternehmensinterne Umsatz nicht steuerpflichtig ist.) In der BRD z. B. unterliegen der Mehrwertsteuer alle Lieferungen und Leistungen, der sog. Eigenverbrauch von Unternehmen (Verwendung betrieblicher Gegenstände für außerbetriebliche Zwecke) und der Import. Für eine Übergangszeit wurden auch die Investitionen besteuert (In­vestitionsteuer). Exporte sind von der Mehrwertsteuer befreit. Steuertechnisch wird die Mehrwertsteuer durch den sog. Vor­steuerabzug realisiert: Die Höhe des steuerpflich­tigen Betrages wird auf der Grundlage des Net­toentgeltes (Entgelt ohne Umsatzsteuer) für alle Lieferungen und Leistungen im Veranlagungszeit­raum ermittelt, an die entsprechende Finanzver­waltung abgeführt und dann dem Abnehmer — getrennt vom Warenpreis — berechnet. Von den Abführungen an Finanzverwaltung können die Steuerbeträge abgesetzt werden, die im gleichen Zeitraum auf Zulieferungen und beanspruchte Leistungen von Vorlieferanten entfallen und von diesen ebenfalls berechnet worden waren. Die Mehrwertsteuer wird damit nicht Kostenbestandteil der kapitali­stischen Unternehmen, sondern stellt einen durch­laufenden Posten dar. Sie wird erst endgültig und in voller Höhe vom Endverbraucher des Produktes als Bestandteil des Warenpreises getragen, belastet also in erster Linie und direkt die Werktätigen. Für den kapitalistischen Staat hat die Mehrwertsteuer gegenüber der Bruttoumsatzsteuer auch den Vorteil, dass sie eine exakte Bestimmung des im Preis jeder Ware ent­haltenen Umsatzsteuerbetrages und eine genaue steuerliche Entlastung der Exporte sowie Belastung der Importe ermöglicht.