Mengenrabatt

Mengenrabatt — dem Abnehmer zu gewährender, nach der Bestellmenge (oder Liefermenge) ge­staffelter Preisabschlag. Der Mengenrabatt soll der Speziali­sierung und Konzentration der Produktion und der Senkung der Selbstkosten in Industrie und Handel dienen. Er beruht ökonomisch auf der sich bei Großaufträgen ergebenden Kostendegression (Kostendynamik). — Im Preisrecht sind für einige Erzeugnisgruppen Mengenrabatt festgelegt. Dies hat nicht nur bei Festpreisen Bedeutung, son­dern auch bei Höchstpreisen; diese können zwar ohnehin unterschritten weiden, es wird aber in Gestalt des Mengenrabatt ein staatlich fixierter Maßstab für das Ausmaß der Unterschreitung vorgegeben, der in der Partnervereinbarung zu berücksichtigen ist. Außerdem können die Produktionsbetriebe als Lieferer und die sozialistischen Binnenhandelsbetriebe als Abnehmer beim Bezug von Konsum­gütern Preisabschläge vereinbaren, wenn der Umfang des Auftrages Kosteneinsparungen er­möglicht. Bei Einräumung eines Mengenrabatt ist für den Abnehmer grundsätzlich der volle Preis (d. h. der Preis ohne Abzug des Mengenrabatt) kalkulationsfähig.