Metallwarenindustrie
Metallwarenindustrie — entsprechend BeÂtriebssystematik Zweig des MaschiÂnen- und Fahrzeugbaus, der alle Betriebe zur Herstellung von Haushalts- und Gartengeräten, elektrischen Geräten und Leuchten, HandwerkÂzeugen, Heiz- und Kochgeräten sowie GroßkochÂeinrichtungen, Ausrüstungen zur Be- und VerÂarbeitung sowie zum Reinigen von Textilien, Büro-, Lager- und Ladeneinrichtungen sowie Metallmöbeln, Verpackungsmitteln, HartkurzÂwaren, Schlössern und Beschlägen und sonstigen Metallerzeugnissen umfasst. — Der Zweig Metallwarenindustrie, der bis einschl. 1967 bestand, ist sowohl seinem Inhalt als auch seiner Gliederung nach nicht mit dem seit 1968 bestehenden Zweig identisch.

