Metallwarenindustrie

Metallwarenindustrie — entsprechend  Be­triebssystematik Zweig des Maschi­nen- und Fahrzeugbaus, der alle Betriebe zur Herstellung von Haushalts- und Gartengeräten, elektrischen Geräten und Leuchten, Handwerk­zeugen, Heiz- und Kochgeräten sowie Großkoch­einrichtungen, Ausrüstungen zur Be- und Ver­arbeitung sowie zum Reinigen von Textilien, Büro-, Lager- und Ladeneinrichtungen sowie Metallmöbeln, Verpackungsmitteln, Hartkurz­waren, Schlössern und Beschlägen und sonstigen Metallerzeugnissen umfasst. — Der Zweig Metallwarenindustrie, der bis einschl. 1967 bestand, ist sowohl seinem Inhalt als auch seiner Gliederung nach nicht mit dem seit 1968 bestehenden Zweig identisch.