Mietpreis

Mietpreis — vom Mieter zu entrichtendes Entgelt für die Überlassung von Wohnraum, gewerblich genutzten Räumen, Lagerplätzen u. ä. sowie von beweglichen Sachen zum Gebrauch. Der Mietpreis ist entsprechend den Rechtsvorschriften oder den auf ihrer Grundlage ergangenen staatlichen Festlegun­gen zw. Mieter und Vermieter zu vereinbaren. Zw. Rechtsträgern von Volkseigentum werden keine Mietpreise angewandt, sondern Nutzungsentgelte, mit denen die dem überlassenden Betrieb entstehen­den Kosten (einschl. der Produktionsfondsabgabe) abgegolten werden. Ein Gewinnzuschlag wird in derartige Nutzungsentgelte nicht einbezogen. Mietpreise kommen zw. Rechtsträgern von Volkseigentum nur dann zur Anwendung, wenn der bestimmungs­gemäße Gebrauch von Sachen in ihrer Überlassung an Dritte besteht (z. B. Mietwagen der Deutschen Reichsbahn). Die volkswirtschaftlich wichtigsten Mietpreis sind die für Wohnungen.