Minderausgaben

Minderausgaben — von den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen nicht entsprechend dem bestätigten Haushaltsplan beanspruchte (Ausgabe-)Mittel des Staatshaushaltes. Minderausgaben resul­tieren aus Einsparungen bei der Durchführung der geplanten volkswirtschaftlichen Aufgaben sowie aus der Nichtrealisierung geplanter Maß­nahmen.