Mindergewinn

Mindergewinn — der eine bestimmte Aus­gangsgröße (Gewinn des vorangegangenen Zeitraums, Plangewinn) unterschreitende Teil des Gewinnes, i. e. S. in der volkseigenen Wirtschaft nur der das Planziel unterschreitende Teil des Ge­winnes (Unterplangewinn). Ein Mindergewinn drückt eine negative wirtschaftliche Entwicklung aus. Da Rein- einkommen ausfällt, gerät die Wirtschaftseinheit mit einem Mindergewinn in Finanzierungsschwierigkeiten. Sie kann bestimmte Fondszuführungen nicht oder nur dann vornehmen, wenn sie einen Kredit bei der Bank aufnimmt. Die Erwirtschaftung der für die Verzinsung und Tilgung dieses Kredites erforder­lichen Mittel setzt Maßnahmen voraus, die die Ursachen für das Entstehen des Mindergewinns beseitigen.