Mindestgewicht, Mindestmenge

Mindestgewicht, Mindestmengeuntere Grenze der Gütermenge (in kg, t), die der Berech­nung des Transportpreises zugrunde gelegt wird. Durch Festlegung von Mindestgewicht bzw. Mindestmenge wird angestrebt, die Transportpreise dem Aufwand für die Transport­leistungen anzunähern. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Beachtung von Normen für die Auslastung der Nutzfahrzeuge (z. B. Fracht­berechnungsmindestgewicht im Deutschen Eisenbahn-Gütertarif zur Stimulierung der optimalen Ausnutzung der Güterwagen).