Mindestreservepolitik

Mindestreservepolitik — Beeinflussung des Kreditvolumens und damit der gesamten wirtschaftlichen Entwick­lung durch die Zentralnotenbank auf Grund der gesetzlich verankerten Verpflichtung der Ge­schäftsbanken, Mindestguthaben bei ihr zu unter­halten. Zunächst dient das dazu, die ständige Zahlungsbereitschaft der Banken gegenüber ihren Kunden zu sichern. Hauptziel der Notenbank ist jedoch, auf die konjunkturelle Entwicklung ein­zuwirken. Die Mindestreservepolitik soll über eine den konjunkturel­len Bedürfnissen entsprechende Veränderung der Reservesätze, die vielfach noch nach Einlagearten gestaffelt sind, den Kreditspielraum der Ge­schäftsbanken erweitern oder einengen. Die Mindestreserve bei der Zentralnotenbank wird in der Regel nicht verzinst. Deshalb tritt für die Banken neben dem Liquiditäts- auch ein Rentabi­litätseffekt ein, der ihre Geschäftspolitik beeinflusst. Da die Mindestreservepolitik geringere Nebenwirkungen auf die Zahlungsbilanz (z. B. auf das Fluchtkapital) als die Diskontpolitik ausübt und außerdem nicht an die Höhe der Emission der Staatspapiere wie bei der Offen-Markt-Politik gebunden ist, messen ihr die kapitalistischen Regierungen und Wäh­rungsbehörden im konjunkturpolitischen In­strumentarium eine große Rolle bei (Zen­tralbankpolitik). Verschiedene Faktoren mindern jedoch den Einfluss der, Mindestreservepolitik, z. B. die wachsende Umverteilung des Nationaleinkommens über den Staatshaushalt zugunsten des Monopolkapitals.