Mitbenutzer

Mitbenutzer — Betrieb, dem das Benutzen einer Anschlussbahn mit oder ohne Abzweigung einer Nebenanschlußbahn durch Vertrag gestattet ist. Bei eigenem Anschluß des Mitbenutzers ist er Neben­anschließer. Besitzt der Mitbenutzer keine eigene Gleisan­lage (Nebenanschluss), so werden die Beziehungen zw. ihm, dem Anschließer, und der Deutschen Reichsbahn durch einem dreiseitigen Mitbenutzer­vertrag geregelt, dessen Hauptinhalt das Recht zur Mitbenutzung der Anschlussbahn und die An­erkennung der für die Anschlussbahn geltenden gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Ver­einbarungen bildet.