Mitgliedspapier

Mitgliedspapier — „Wertpapier, in dem ein Mit­gliedschaftsrecht verbrieft ist, z. B. Aktie. Der Inhaber eines Mitgliedspapiers ist im Gegensatz zum Inhaber einer Obligation nicht Gläubiger eines Forde­rungsrechts gegenüber dem Aussteller, sondern Teilhaber einer Gesellschaft. So hat der Aktionär gegen die Aktiengesellschaft keinen Zahlungs­anspruch in Höhe des Nennbetrages seiner Aktie, sondern dieser Betrag kennzeichnet den Umfang seiner" mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten nach dem Anteil am Grundkapital. Das Mitgliedspapier ver­körpert somit ein Vermögensrecht.