mithelfende Familienangehörige

Mithelfende Familienangehörige, — ohne Arbeits­rechtsverhältnis mitarbeitende Familienangehörige in Betrieben von Inhabern, Mitinhabern oder Pächtern von Betrie­ben, die keine lohnsteuerpflichtigen und sozial­versicherungspflichtigen Lohneinkünfte vom Betrieb beziehen. Sinngemäß gilt dies auch für mithelfende Familienangehörige der freiberuflich Tätigen und sonstige ein Gewerbe ausübende Personen. Mithelfende Familienangehörige, die in einem Arbeits­rechtsverhältnis zum Betrieb stehen, zählen als Arbeiter und Angestellte.