Mitversicherung

Mitversicherung — Beteiligung mehrerer Ver­sicherer an der Versicherung desselben Risikos, wobei jeder Beteiligte nur für einen bestimmten, im Vertrag festgelegten Anteil haftet. Die Mitversicherung er­fordert nicht den Zusammenschluss der beteiligten Versicherer zu einem Versicherungspool. Die Mitversicherung macht sich bei großen Risiken notwendig, deren Deckung einem Versicherer allein nicht möglich ist. Die Risikodeckung wird dem Versicherten durch einen Versicherungsschein als gemein­schaftliches Dokument aller beteiligten Mitversi­cherer dokumentiert, wobei jeder Unterzeichner dem Versicherungsnehmer nur bis zur Höhe seines eigenen Anteils direkt haftet. Die Mitversicherung war in der kapitalistischen Seeversicherung von Bedeu­tung, ihre besondere Rolle hat sie aber durch die Verbreitung der Rückversicherung verloren.