Modernisierung

Modernisierung — Maßnahme zur Veränderung bzw. Vervollkommnung vorhandener Arbeitsmit­tel, mit denen diese quantitativ und qualitativ dem Leistungsvermögen weiterentwickelter Arbeits­mittel des betreffenden Typs angeglichen oder angenähert werden. Die Modernisierung gehört zu den Maß­nahmen der sozialistischen Rationalisierung (Rationalisierung, sozialistische). Sie wirkt dem moralischen Verschleiß der Arbeitsmittel ent­gegen. Durch konstruktive Veränderungen, Er­höhung der Antriebsleistung, den Anbau von Zusatzeinrichtungen u. a.. werden höhere Arbeits­geschwindigkeiten und -genauigkeiten, eine ein­fachere Bedienung und teilweise auch eine auto­matische Arbeitsweise von einzelnen Arbeitsmit­teln oder ganzen Produktionsanlagen erreicht. Die Modernisierung wird in der Regel im Zusammenhang mit Generalreparaturen vorgenommen. Sie erhöht die Nutzungsdauer und zugleich den Bruttowert der Grundmittel, wobei die Verlängerung der Nut­zungsdauer in der Regel relativ größer ist als der Bruttowertzuwachs. Die Zweckmäßigkeit von Modernisierungsmaßnahmen ist durch vorherige Effektivitätsberechnungen zu ermitteln. Dabei ist insbes. zu prüfen, ob die vorgesehene Modernisierung hinsicht­lich ihrer Effektivität dem Ersatz des vorhandenen durch ein leistungsfähigeres neues Grundmittel überlegen ist.