Möbeltransportvertrag

Möbeltransportvertrag — Vertrag über den Trans­port von Umzugsgut im Nah- und Fernverkehr. Er enthält Festlegungen über die eigentlichen Transportlei­stungen und Bestimmungen über typische Neben­leistungen im Zusammenhang mit Umzügen (Be­reitstellung von Packmitteln und Packern, Vermittlung des Abschlusses bes. Versicherungen usw.). Für Schäden am Umzugsgut ist der Trans­portbetrieb verantwortlich. Der Umfang des Schadenersatzes bestimmt sich nach dem Wert des Gutes. Haftungsbefreiungen bestehen u. a. bei Gütern, die auf Grund ihrer natürlichen Eigen­schaften Schäden bei der Be- oder Entladung oder beim Transport erleiden können (Leimlösungen an Möbeln u. a.) sowie für alle Schäden, die durch den Transportkunden bei Trage- und Ladeleistungen oder durch mangelhafte Verpackung hervorgeru­fen werden. Der Transport fabrikneuer Möbel erfolgt nicht auf der Grundlage des Möbeltransportvertrags.