Monopolbanken

Monopolbanken — im Imperialismus durch den Konzentration- und Zentralisationsprozess des Bankkapitals entstandene Bankmonopole, die über große Teile des disponiblen Geldkapitals der Un­ternehmen verfügen, durch Kontoführung und Kreditgewährung die gesamte Wirtschaft des Landes kontrollieren, durch kapitalmäßige und personelle Verflechtung, u. a. auch durch die Ausübung des Depotstimmrechtes, mit den Indu­striemonopolen zum Finanzkapital verschmel­zen und damit ein wesentlicher Bestandteil des staatsmonopolistischen Herrschaftssystems sind. Die Macht der Monopolbanken gründet sich auf die Existenz von Großbanken, um die sich unter ihrem Einfluss stehende und von ihnen abhängige Spezial- sowie Auslandsbanken (z. T. in der Rechtsform von Privatbanken) gruppieren, die formell zwar selb­ständig sind, aber zum System der Monopolbanken gehören. So sind Privatbanken ein Banktyp, der durch das Eigentum von Einzelpersonen (Bankiers) oder von Personengesellschaften bestimmt wird, jedoch mit den Monopolbanken vielfältig verflochten ist, z. B. als Holding­gesellschaft für Industriemonopole oder als Instrumente von Transaktionen, die wegen der Publizi­tätspflicht der als Aktiengesellschaften organisier­ten Großbanken von diesen nur schwierig ver­schleiert werden können. Die Monopolbanken sind internatio­nal, bes. durch Auslands-, aber auch über sog. Entwicklungsbanken, miteinander verflochten und fungieren damit als Träger des internationalen Finanzkapitals, auch von Operationen der inter­nationalen Konzerne.