Monopoleinnahmen

Monopoleinnahmen — auf  Grund von Steuermonopolen des Staates er­hobene Monopolabgaben. Die Monopoleinnahmen können als Differenz zw. Einnahmen und Ausgaben des Steuermonopols, als Verbrauchsteuer (Mono­polsteuer) plus Preisspitze (Differenz zw. Ein­nahmen bzw. Erlösen einerseits und Ausgaben bzw. Kosten zuzĂĽglich Verbrauchsteuer an­dererseits), bei der Einfuhr auch als sog. Mono­polausgleich (häufig neben dem Zoll zum Aus­gleich der Inlandsbelastung entsprechender ein­heimischer Erzeugnisse erhoben) auftreten.