Monopoleinnahmen
Monopoleinnahmen — auf Grund von Steuermonopolen des Staates erÂhobene Monopolabgaben. Die Monopoleinnahmen können als Differenz zw. Einnahmen und Ausgaben des Steuermonopols, als Verbrauchsteuer (MonoÂpolsteuer) plus Preisspitze (Differenz zw. EinÂnahmen bzw. Erlösen einerseits und Ausgaben bzw. Kosten zuzĂĽglich Verbrauchsteuer anÂdererseits), bei der Einfuhr auch als sog. MonoÂpolausgleich (häufig neben dem Zoll zum AusÂgleich der Inlandsbelastung entsprechender einÂheimischer Erzeugnisse erhoben) auftreten.

