Montagekosten

Montagekosten — Kosten, die beim Aufstellen von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen entstehen. Fallen Montagekosten für den Einbau in Baulichkeiten an, so sind sie als Bestandteil der Anschaffungswerte der eingebauten Grundmittel zu aktivieren, somit zeit­lich abzugrenzen und über die Abschreibungen in die Kosten zu verrechnen. Gegenteil: Abbruch­kosten. Die Montagekosten werden aus dem Fonds für In­vestitionen finanziert. Unter Montagekosten können auch die beim Zusammenbau vorgefertigter Einzelteile zu größeren Einheiten entstehenden Kosten verstan­den werden. In der Kostenrechnung sind die Montagekosten keine selbständige Abrechnungsgröße. Manchmal werden auch die in außerbetrieblichen Montagestellen anfallenden Kosten, die dem Auf­traggeber in Rechnung gestellt werden, als Montagekosten bezeichnet.