Montageversicherung

Montageversicherung — Versicherungsform, die Versicherungsschutz gegen alle wesentlichen Ri­siken eines Montagevorhabens vom Abladen des Materials auf dem Montageplatz bis zum Abschluss des Probebetriebes gewährt und auch andere Versicherungen wie Feuer-, Haftpflicht-, Ein­bruchdiebstahl-, Lager-, Garantieversicherungen einschließt. Gegenstand der Montageversicherung sind Maschinen, Apparate, Kran-, Förder- und Verladeanlagen, Eisenkonstruktionen, komplette Kraft- und Fa­brikanlagen u. a. Der Versicherungsschutz umfasst insbes. Schäden durch Elementarereignisse, Ex­plosion, Einbruch, Diebstahl, Montagefehler, Transportunfälle auf dem Montageplatz, Be­triebsunfälle. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Höhe des auf die betreffende Sache entfallenden Teils der Versicherungssumme ab­züglich des differenziert festgelegten Selbstbehal­tes.