Montagevertrag

Montagevertrag — 1. Investitionsleistungsver­trag — 2. internationaler Wirtschaftsvertrag zw. einem Betrieb und einem ausländischen Partner, nach dem der eine Partner (Hersteller) eine Maschine, Anlage oder sonstige Ausrüstung zu montieren (Vollmontage) oder die Durchfüh­rung der Montage zu leiten (Chefmontage) hat. Der andere Partner (Besteller) hat die vereinbarte Vergütung zu zahlen und u. a. die Voraussetzun­gen für die ungehinderte Montage (Montagefrei­heit) zu schaffen und den Hersteller rechtzeitig über die am Montageort geltenden Sicherheits­bestimmungen zu informieren. Bei Vollmontage hat der Besteller auf eigene Kosten die erforder­lichen Montagehilfskräfte zu stellen und der Her­steller hat den Montagegegenstand in betriebs­bereiten Zustand zu versetzen. Bei der Chef­montage obliegen. die Montagearbeiten dem Be­steller, während der Hersteller diese zu koordi­nieren, anzuleiten und zu kontrollieren hat. Dabei ist der Beauftragte des Herstellers dem Mon­tagepersonal des Bestellers weisungsberechtigt.