Münze

Münze — 1. geprägtes Geldstück aus Metall (Metallgeld), seit dem 7. Th. vor unserer Zeitrech­nung zuerst in Kleinasien in Gebrauch. Mit der Münze ist der Übergang von der Natural- zur Ware-Geld­Wirtschaft auf das engste verbunden, in der Sklavenhalter- und Feudalordnung ist die Ge­schichte der Währung und des Geldes mit der Entwicklung der Münze identisch. Erst nach dem Aufkommen papierner Geldzeichen und dem Vordringen des Giralgeldes zu Beginn der kapi­talistischen Ware-Geld-Wirtschaft reduzieren sich die Probleme der Münze auf die Bargeldzirkulation, u. U. auch die Schatzbildung (z. B. als Schau- und Gedenkmünze). Unter Münzhoheit versteht man das ausschließliche Recht des Staates, Gewicht und Aussehen der Münze sowie die Zusammensetzung des Münzmetalls festzulegen. Ihr äußerlicher Ausdruck ist das Münzregal, es schließt das Punzieren, d. h. das Anbringen des Feingehaltsstempels auf dem Metall, sowie die Aneignung des Münzgewinns aus dem Unterschied zw. Gewicht und Benennung der Münze (effektives und offizielles Gewicht der Münze) ein. Um die vielen mit der Münze zusammenhängenden Fragen einheitlich zu regeln, wurden spezielle Mi n7gesetze erlassen. Heute ist die Münzgesetzgebung in den Verfassungen ver­ankert oder Bestandteil der Notenbankgesetz­gebung. Der Münzfuß als das Verhältnis des Nennwerts zum Metallwert wird vom Staat be­stimmt, der dabei über das Gewicht und den Metallgehalt der Münze entscheidet. Die Münze trat als vollwertiges Geld und damit Verkörperung des sie repräsentierenden Warenwertes in Form des Kurants (Kurantmünze) in Erscheinung, d. h., Metall­wert und staatlich garantierter Nennwert stimmen nahezu überein. Um Fälschungen und Wert­schwankungen zu entgehen, waren Gold und Silber als Münzmetall am besten geeignet. Sie bildeten ein gutes Prägematerial und waren gegen äußer­liche Verschleißeinflüsse relativ. widerstandsfähig und unempfindlich. Zu den bekanntesten Münze zählten z. B. der Dukat und der Maria-Theresia­Taler. Die Erhaltung des Geldwertes war praktisch mit dem Kampf um die materielle Werterhaltung der Münze gekoppelt. Die enge Verbindung der Münze mit dem Währungssystem wurde im Goldwährungs­system (Goldwährung) deutlich, das faktisch einen Goldmünzstandard darstellte. Nach dem Zusammenbruch des Goldstandards zu Beginn der allg. Krise des Kapitalismus verschwanden Gold­münzen aus der Zirkulation und dienten nur noch als Schatzmittel (Goldmünzenhandel). Die bereits vorher als Goldstellvertreter zirkulierenden Scheidemünzen (Hartgeld) aus Kupfer- bzw. Aluminiumlegierungen sind durch ihre Unterwer­tigkeit, d. h. die bewußte Abweichung des Metall­werts vom Nominalwert, gekennzeichnet. Sie dienen insbes. zur Regulierung des Barzahlungs­verkehrs in kleinen und kleinsten Nennwerten, wobei ein bestimmtes Verhältnis zw. Papierzei­chen und Hartgeld gewahrt werden soll. Die Münze werden in der Regel im Prägeverfahren hergestellt. Das absolute Gewicht der Münze wird als Schrot bezeichnet, das Gewicht des in der Legierung enthaltenen Edelmetalls als Korn. Das Passiergewicht ist das gesetzliche Mindestgewicht einer Münze im Zahlungs­verkehr. (Dem entspricht auch die Toleranz oder das Remidium, d. h. die bei der Ausprägung von vollwertigen Münze gesetzlich zulässige Abweichung von Gewicht und Feingehalt. Das Verhältnis zw. Schrot und Korn ergibt den Feingehalt. Unter Schlagschatz (Prägeschatz) wurde die Gebühr für die Ausprägung vollwertiger Münze zur Deckung der Prägekosten verstanden. — 2. Münzstätte, meist staatlicher Betrieb zur Herstellung von Münze, Me­daillen usw.