Nachauftragnehmer

Nachauftragnehmer — Liefer- oder Leistungs­betrieb (bes. Bau- und Montagebetrieb, Investi­tionsgüter herstellender Betrieb), der von einem Generalauftragnehmer oder Hauptauftragneh­mer vertraglich mit der Erbringung von Teilleistun­gen im Rahmen eines Gesamtauftrages (z. B. als kooperierender Zulieferer für ein Investitions­vorhaben mit Investitionsleistungen) beauftragt wurde. Der Nachauftragnehmer ist für die qualitativ einwandfreie und termingerechte Fertigstellung seiner Leistungen gegenüber dem General- oder Hauptauftragnehmer verantwortlich. Er darf je­doch seinerseits Teilaufträge nur mit Zustimmung des General- oder Hauptauftragnehmers an wei­tere Betriebe (Subauftragnehmer) vergeben.