Nachfrist

Nachfrist — Frist nach Ablauf der vertraglichen Leistungszeit, die für eine Vertragsauflösung wegen Verzuges, gegebenenfalls auch für andere Verzugsfolgen, maßgeblich ist. Wurde eine Nachfrist gesetzlich oder vertraglich festgesetzt oder ist die Festlegung einer Nachfrist durch den vom Verzug be­troffenen Partner Voraussetzung für eine Ver­tragsauflösung wegen Verzuges, so kann je nach Regelung der Rücktritt oder die Kündigung erst erfolgen, wenn auch bis zum Ablauf der fest­gelegten Nachfrist nicht geleistet wurde. Zu Fix­geschäften kann gesetzlich oder vertraglich be­stimmt sein, dass allein der Ablauf der Nachfrist die Vertragsauflösung bewirkt. Im Übrigen treten die Verzugsfolgen schon mit Überschreitung der Leistungszeit ein. Jedoch kann nach den All­gemeinen Lieferbedingungen vereinbart werden, dass auch der Anspruch auf Verzugsver­tragsstrafe erst ab Überschreitung einer Nachfrist ent­steht. Die Nachfrist wird oft als Karenzzeit bezeichnet.