Nachgebühr

Nachgebühr — Gebühr im Postwesen. Nachgebühr wird im Inlandsverkehr vom Empfänger solcher Postsendungen erhoben, die deren Absender vor­schriftswidrig nicht oder nicht vollständig frei­gemacht hat und deren Rückgabe an den Absender wegen fehlender Absenderangabe nicht möglich ist. Die Nachgebühr beträgt das Eineinhalbfache der feh­lenden Gebühr. Zahlt der Empfänger die Nachgebühr nicht, so gilt die Annahme der Sendung als verweigert. Für Postsendungen des Auslandsverkehrs be­stehen spezielle Regelungen für die Nachgebühr.