Nachlieferung

Nachlieferung — 1. Lieferung oder andere Leistung eines abrechenbaren Teils der industriellen Warenproduktion nach dem Monat, in dem die vertrag­liche Leistungszeit abgelaufen ist. — 2. Lieferung zum Ausgleich einer Fehlmenge, die zw. der in Rechnung gestellten und der tatsächlich gelieferten Menge besteht. Die Allgemeinen Lieferbedin­gungen gewähren einen bes. Anspruch auf Nachlieferung, das Vertragsgesetz verweist zu Fehl­mengen auf die entsprechende Anwendung der Ersatzleistung oder Minderung.