Nachnutzung

Nachnutzung — entgeltliche Nutzung bereits in der Produktion angewandter wissenschaftlich-tech­nischer Ergebnisse (Ergebnisse der naturwissen­schaftlich-technischen Forschung und Entwick­lung, durch Wirtschaftspatent geschützte Erfin­dungen, Neuerervorschläge, betriebs- und wis­senschaftsorganisatorische Lösungen und Daten­verarbeitungsprojekte, sofern zu ihrer vollständi­gen oder teilweisen Nutzung vom abgebenden Betrieb entsprechende wissenschaftlich-techni­sche oder technisch-ökonomische Unterlagen übergeben, Produktionserfahrungen übermittelt oder Unterstützung gewährt werden sollen). Die Berechtigung, wissenschaftlich-technische Ergeb­nisse zum Zweck der entgeltlichen Nutzung zu vergeben, ist an bestimmte Bedingungen gebun­den. U. a. muss der abgebende Betrieb das je­weilige wissenschaftlich-technische Ergebnis selbst erarbeitet und finanziert haben. Über die wechselseitigen Beziehungen bei der Nutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse sind Wirtschaftsverträge abzuschließen. Die Höhe des Entgelts für die Nachnutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse kann bis zu 50% des Nutzens betragen, der bei dem übernehmenden Betrieb innerhalb eines Nutzungsjahres eintritt. Im Gegensatz zur Nachnutzung werden bei der Erst- bzw. mehrfachen Erstnut­zung bisher noch nicht in der Produktion an- gewandte wissenschaftlich-technische Ergebnisse genutzt.